Erweiterung des Symbolverbots auf weitere extremistische Gruppierungen
Ministerialentwurf vom 02.10.2018Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Symbole‑Gesetz um ein Verbot für die Muslimbruderschaft, Graue Wölfe, PKK, Hamas, den militärischen Teil der Hisbollah, Ustascha und alle in EU‑Rechtsakten als terroristische Organisationen gelisteten Gruppen. Inkrafttreten ist 1. März 2019.Bundesministerium für Inneres10/3/2018XXVI
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Der Entwurf erweitert das Symbole‑Gesetz um ein Verbot für die Muslimbruderschaft, Graue Wölfe, PKK, Hamas, den militärischen Teil der Hisbollah, Ustascha und alle in EU‑Rechtsakten als terroristische Organisationen gelisteten Gruppen. Inkrafttreten ist 1. März 2019.Schwerpunkte
- Das Gesetz verbietet künftig die öffentliche Nutzung von Symbolen der Muslimbruderschaft.
- Symbole der rechtsextremen Gruppe „Graue Wölfe“ werden ebenfalls verboten.
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