Novelle des Landarbeitsgesetzes 1984 und Insolvenz‑Entgeltsicherungsgesetz – erweiterte Teilzeit‑, Eltern‑ und Arbeitsschutzrechte
Ministerialentwurf vom 02.10.2018Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Landarbeitsgesetz 1984 und das Insolvenz‑Entgeltsicherungsgesetz. Er stärkt Rechte von Eltern und Teilzeitbeschäftigten, führt eine Wiedereingliederungsteilzeit nach Krankheit ein, verschärft Arbeitsschutz‑ und Kennzeichnungspflichten und deckt Internatskosten für Lehrlinge.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz10/3/2018XXVI
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Landarbeitsgesetz 1984 und das Insolvenz‑Entgeltsicherungsgesetz. Er stärkt Rechte von Eltern und Teilzeitbeschäftigten, führt eine Wiedereingliederungsteilzeit nach Krankheit ein, verschärft Arbeitsschutz‑ und Kennzeichnungspflichten und deckt Internatskosten für Lehrlinge.Schwerpunkte
- Der neue Absatz (3) erweitert die Anwendung der §§ 26a‑26u auf Dienstverhältnisse von Frauen, die Elternteil sind.
- Bei Pauschalvergütungen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf den Grundlohn inklusive branchen‑ und ortsüblicher Überzahlungen.
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