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Modernisierung der Notarztqualifikation und neue Regelungen für Arzt‑Beschäftigung und Sterbebegleitung
Ministerialentwurf vom 08.10.2018

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert die Notarztqualifikation, erweitert den ärztlichen Tätigkeitsbereich um Komplementär‑/Alternativmedizin sowie Palliativmedizin, erlaubt Anstellungen in Praxen und führt eine Pflicht zur Sterbebegleitung ein.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz10/9/2018XXVI
Gesundheit

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert die Notarztqualifikation, erweitert den ärztlichen Tätigkeitsbereich um Komplementär‑/Alternativmedizin sowie Palliativmedizin, erlaubt Anstellungen in Praxen und führt eine Pflicht zur Sterbebegleitung ein.

Schwerpunkte

  • Der Tätigkeitsbegriff von Ärztinnen und Ärzten wird erweitert um komplementär‑ und alternativmedizinische Verfahren sowie um Schmerz‑ und Palliativmedizin.
  • Die Notarztqualifikation wird neu strukturiert: ein Lehrgang von mindestens 80 Unterrichtseinheiten, definierte klinische Kompetenzen (z. B. Reanimation, Intubation, Schocktherapie, Chirurgie) und mindestens 20 supervidierte Einsätze; Abschlussprüfung ist obligatorisch.
Image of politician Hartinger-Klein Beate, Mag. © Parlamentsdirektion

Hartinger-Klein Beate, Mag.

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6B - Steiermark Mitte



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