<!--[-->Novelle 2019 zur Stärkung der Altlastensanierung und Umweltförderung<!--]-->
Novelle 2019 zur Stärkung der Altlastensanierung und Umweltförderung
Ministerialentwurf vom 10.10.2018

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Altlastensanierungsgesetz, das Umweltförderungsgesetz und das Umweltkontrollgesetz. Er definiert neue Begriffe, richtet ein Finanzierungsmodell ein, führt verpflichtende Risiko‑ und Prioritätsbewertungen ein und legt Pflichten für Eigentümer und Behörden fest. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus10/11/2018XXVI
Abfall
Abfallwirtschaft

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Altlastensanierungsgesetz, das Umweltförderungsgesetz und das Umweltkontrollgesetz. Er definiert neue Begriffe, richtet ein Finanzierungsmodell ein, führt verpflichtende Risiko‑ und Prioritätsbewertungen ein und legt Pflichten für Eigentümer und Behörden fest. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Ein neues Zielkapitel definiert vier Hauptaufgaben: Erfassung, Risikoreduktion, Wiedereingliederung in den Wirtschaftskreislauf und die dafür notwendige Finanzierung.
  • Die Begriffsbestimmungen werden präzisiert, u. a. die Unterscheidung zwischen Altablagerungen, Altstandorten und Altlasten sowie die Definition von Schadstoffen, Dekontamination und Sicherung.
Image of politician Köstinger Elisabeth © Parlamentsdirektion

Köstinger Elisabeth

ÖVP


2 - Kärnten



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