Novelle des Zivildienstgesetzes 2018 – E‑Learning, Gesundheitsregelungen und erweiterte Aufsicht
Ministerialentwurf vom 14.10.2018Zusammenfassung
Der Entwurf 2018 ändert das Zivildienstgesetz: Er führt ein verpflichtendes E‑Learning‑Modul für Zivildienstleistende und Vorgesetzte ein, legt neue Vorgaben zur Anerkennung von Einrichtungen fest und erhöht die zulässige Krankheitsdauer auf 21 Kalendertage. Zudem werden administrative Abläufe vereinfacht und die Aufsicht des Bundes gestärkt.Bundesministerium für Inneres10/15/2018XXVI
Zivildienst
Zusammenfassung
Der Entwurf 2018 ändert das Zivildienstgesetz: Er führt ein verpflichtendes E‑Learning‑Modul für Zivildienstleistende und Vorgesetzte ein, legt neue Vorgaben zur Anerkennung von Einrichtungen fest und erhöht die zulässige Krankheitsdauer auf 21 Kalendertage. Zudem werden administrative Abläufe vereinfacht und die Aufsicht des Bundes gestärkt.Schwerpunkte
- Ein verpflichtendes E‑Learning‑Modul „Staat und Recht“ wird für alle Zivildienstleistenden eingeführt; nach erfolgreichem Abschluss erhalten sie eine Bescheinigung, die in die Kompetenzbilanz eingetragen wird.
- Vorgesetzte müssen alle drei Jahre ein E‑Learning‑Modul zu ihren Pflichten absolvieren; fehlt der Nachweis, dürfen sie ihre Vorgesetztenfunktion nicht mehr ausüben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.