<!--[-->Modernisierung des Studentenheimgesetzes – neue Betreiber‑definition, flexible Mietverträge & erweiterte Bewohnerrechte<!--]-->
Modernisierung des Studentenheimgesetzes – neue Betreiber‑definition, flexible Mietverträge & erweiterte Bewohnerrechte
Ministerialentwurf vom 17.10.2018

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Studentenheimgesetz: Er definiert den Betreiber neu, führt flexiblere Mietverträge und Gastverträge ein, stärkt Rechte der Bewohner, regelt die Heimvertretung, ersetzt die alte Heimordnung durch ein umfassendes Heimstatut und erweitert den Schlichtungsausschuss.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung10/18/2018XXVI
Hochschulausbildung

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Studentenheimgesetz: Er definiert den Betreiber neu, führt flexiblere Mietverträge und Gastverträge ein, stärkt Rechte der Bewohner, regelt die Heimvertretung, ersetzt die alte Heimordnung durch ein umfassendes Heimstatut und erweitert den Schlichtungsausschuss.

Schwerpunkte

  • Der Begriff "Studentenheimbetreiber" ersetzt den alten Ausdruck "Studentenheimträger" und wird als jede Person definiert, die Heimplätze im Rahmen eines Studentenheims vermietet.
  • Standard‑Vertragsdauer wird auf ein Jahr festgelegt (das "Studentenheimjahr"); Studienanfänger können auf Wunsch zwei Jahre wählen, Unter‑Jahres‑Verträge sind möglich und kurze Verträge auf Wunsch des Studierenden erlaubt.
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Faßmann Heinz, Dr.

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