<!--[-->Umstellung der Zuständigkeiten im E‑Government‑Gesetz und Anerkennung ausländischer eIDs<!--]-->
Umstellung der Zuständigkeiten im E‑Government‑Gesetz und Anerkennung ausländischer eIDs
Ministerialentwurf vom 18.10.2018

Zusammenfassung

Der Entwurf verlegt die Zuständigkeit für das Stammzahlenregister vom Datenschutzamt zum Digitalisierungsministerium und legt fest, dass eIDs anderer EU‑Staaten anerkannt werden. Außerdem wird das Wort „Bundeskanzler“ durch den neuen Minister ersetzt.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort10/19/2018XXVI
Verwaltungsreform

Zusammenfassung

Der Entwurf verlegt die Zuständigkeit für das Stammzahlenregister vom Datenschutzamt zum Digitalisierungsministerium und legt fest, dass eIDs anderer EU‑Staaten anerkannt werden. Außerdem wird das Wort „Bundeskanzler“ durch den neuen Minister ersetzt.

Schwerpunkte

  • Die Zuständigkeit für die Stammzahlenregisterbehörde wird vom Datenschutzamt auf das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort übertragen.
  • Elektronische Identifizierungsmittel aus anderen EU‑Staaten dürfen nach eIDAS als Bürgerkarte‑Äquivalent verwendet werden, spätestens sechs Monate nach ihrer Listung.
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Schramböck Margarete, Dr.

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7 - Tirol



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