Verschärfung der Vorgaben für Versicherungsvermittlung und Kreditinstitute
Ministerialentwurf vom 18.10.2018Zusammenfassung
Der Entwurf verschärft die Qualifikation, Haftpflicht und Transparenz von Versicherungsvermittlern, bindet Kreditinstitute an dieselben Regeln und führt strengere Sanktionen sowie grenzüberschreitende Kooperationspflichten ein.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort10/19/2018XXVI
Versicherungswesen
Zusammenfassung
Der Entwurf verschärft die Qualifikation, Haftpflicht und Transparenz von Versicherungsvermittlern, bindet Kreditinstitute an dieselben Regeln und führt strengere Sanktionen sowie grenzüberschreitende Kooperationspflichten ein.Schwerpunkte
- Einführung einer verpflichtenden Weiterbildungsregelung: Gewerbliche Vermögensberater müssen ab dem nächsten Jahr nach ihrer GISA‑Eintragung mindestens 20 Stunden pro Jahr absolvieren, andere Vermittler mindestens 15 Stunden. Der Nachweis muss fünf Jahre lang vor Ort einsehbar sein.
- Festlegung von Mindestkenntnissen (Anlage 9) für das Fachpersonal, die sowohl Versicherungs‑ als auch Anlageprodukte abdecken – z. B. Vertragsbedingungen, Schadenbearbeitung, ethische Standards und Finanzkompetenz.
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