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Stärkere Sanktionen bei Theorieprüfung & Rettungsgasse – 19. FSG‑Novelle
Ministerialentwurf vom 11.11.2018

Zusammenfassung

Die 19. Novelle des Führerscheingesetzes führt eine einjährige Sperrfrist bei Betrug in der Theorieprüfung ein, definiert das Befahren der Rettungsgasse als Vormerkdelikt und schafft eine DSGVO‑konforme Datenbank für die Fahrprüfungsverwaltung.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/12/2018XXVI
Straßenverkehr

Zusammenfassung

Die 19. Novelle des Führerscheingesetzes führt eine einjährige Sperrfrist bei Betrug in der Theorieprüfung ein, definiert das Befahren der Rettungsgasse als Vormerkdelikt und schafft eine DSGVO‑konforme Datenbank für die Fahrprüfungsverwaltung.

Schwerpunkte

  • Ein Jahr Sperrfrist für Kandidaten, die bei der theoretischen Fahrprüfung unerlaubte Hilfsmittel nutzen und deren Prüfung nicht gewertet werden kann.
  • Das Befahren der Rettungsgasse wird als Vormerkdelikt definiert; bei Verstößen muss das Führerscheinregister sofort informiert werden.
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Hofer Norbert, Ing.

FPÖ


1 - Burgenland



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