Stärkere Sanktionen bei Theorieprüfung & Rettungsgasse – 19. FSG‑Novelle
Ministerialentwurf vom 11.11.2018Zusammenfassung
Die 19. Novelle des Führerscheingesetzes führt eine einjährige Sperrfrist bei Betrug in der Theorieprüfung ein, definiert das Befahren der Rettungsgasse als Vormerkdelikt und schafft eine DSGVO‑konforme Datenbank für die Fahrprüfungsverwaltung.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/12/2018XXVI
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Die 19. Novelle des Führerscheingesetzes führt eine einjährige Sperrfrist bei Betrug in der Theorieprüfung ein, definiert das Befahren der Rettungsgasse als Vormerkdelikt und schafft eine DSGVO‑konforme Datenbank für die Fahrprüfungsverwaltung.Schwerpunkte
- Ein Jahr Sperrfrist für Kandidaten, die bei der theoretischen Fahrprüfung unerlaubte Hilfsmittel nutzen und deren Prüfung nicht gewertet werden kann.
- Das Befahren der Rettungsgasse wird als Vormerkdelikt definiert; bei Verstößen muss das Führerscheinregister sofort informiert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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