Stärkung des Verbraucherschutzes durch erweiterte Behördenbefugnisse und digitale Durchsetzungsinstrumente
Ministerialentwurf vom 10.12.2019Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Verbraucherbehörden‑Kooperationsgesetz, stärkt die Durchsetzung von EU‑Verbraucherschutzvorschriften und schafft neue Befugnisse für Behörden sowie die Telekom‑Control‑Kommission im digitalen Bereich.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/11/2019XXVII
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Verbraucherbehörden‑Kooperationsgesetz, stärkt die Durchsetzung von EU‑Verbraucherschutzvorschriften und schafft neue Befugnisse für Behörden sowie die Telekom‑Control‑Kommission im digitalen Bereich.Schwerpunkte
- Der Titel des Gesetzes wird zu „Verbraucherbehördenkooperationsgesetz“ geändert und gender‑gerechte Formulierungen werden eingeführt.
- Die zentrale Verbindungsstelle wird beim Bundesminister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz angesiedelt und koordiniert die Umsetzung der VBKVO.
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