<!--[-->Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes (SNG)<!--]-->
Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes (SNG)
Ministerialentwurf vom 25.03.2021

Zusammenfassung

Das Gesetz benennt das Bundesgesetz zum Verfassungsschutz (SNG), definiert seine Aufgaben, richtet eine Direktion mit Direktor und Stellvertretern ein, erweitert Durchsuchungs‑ und Datenbefugnisse und schafft eine unabhängige Kontrollkommission.
Bundesministerium für Inneres3/26/2021XXVII
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Das Gesetz benennt das Bundesgesetz zum Verfassungsschutz (SNG), definiert seine Aufgaben, richtet eine Direktion mit Direktor und Stellvertretern ein, erweitert Durchsuchungs‑ und Datenbefugnisse und schafft eine unabhängige Kontrollkommission.

Schwerpunkte

  • Der Titel des Gesetzes wird zu „Bundesgesetz über die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes (Staatsschutz‑ und Nachrichtendienst‑Gesetz – SNG)“ geändert und das Anwendungsgebiet auf den Schutz verfassungsmäßiger Einrichtungen, kritischer Infrastruktur und der Bevölkerung ausgedehnt.
  • Eine neue Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst wird geschaffen; ein Direktor, zwei Stellvertreter und eine zentrale Informationsschnittstelle koordinieren Staatsschutz‑ und Nachrichtendienst‑Aufgaben.
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Nehammer Karl, MSc

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