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Einheitliche Regelungen für gedeckte Schuldverschreibungen (PfandBG)
Ministerialentwurf vom 31.03.2021

Zusammenfassung

Das Pfandbriefgesetz vereinheitlicht die Regelungen für gedeckte Schuldverschreibungen in Österreich, stärkt den Anlegerschutz durch doppelten Rückgriff und Insolvenzferne, führt ein Deckungsregister, einen internen Treuhänder sowie einen Liquiditätspuffer von 180 Tagen ein. Das Gesetz tritt am 8. Juli 2022 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen4/1/2021XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Das Pfandbriefgesetz vereinheitlicht die Regelungen für gedeckte Schuldverschreibungen in Österreich, stärkt den Anlegerschutz durch doppelten Rückgriff und Insolvenzferne, führt ein Deckungsregister, einen internen Treuhänder sowie einen Liquiditätspuffer von 180 Tagen ein. Das Gesetz tritt am 8. Juli 2022 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der doppelte Rückgriff gibt Anlegern das Recht, sowohl vom Emittenten als auch von den Deckungswerten die Rückzahlung zu verlangen.
  • Durch die Insolvenzferne wird sichergestellt, dass die Schuldverschreibung nicht in die Insolvenzmasse des Emittenten fällt.
Image of politician Blümel Gernot, Mag., MBA © Parlamentsdirektion

Blümel Gernot, Mag., MBA

ÖVP


9 - Wien



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