Einheitliche Regelungen für gedeckte Schuldverschreibungen (PfandBG)
Ministerialentwurf vom 31.03.2021Zusammenfassung
Das Pfandbriefgesetz vereinheitlicht die Regelungen für gedeckte Schuldverschreibungen in Österreich, stärkt den Anlegerschutz durch doppelten Rückgriff und Insolvenzferne, führt ein Deckungsregister, einen internen Treuhänder sowie einen Liquiditätspuffer von 180 Tagen ein. Das Gesetz tritt am 8. Juli 2022 in Kraft.Bundesministerium für Finanzen4/1/2021XXVII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Das Pfandbriefgesetz vereinheitlicht die Regelungen für gedeckte Schuldverschreibungen in Österreich, stärkt den Anlegerschutz durch doppelten Rückgriff und Insolvenzferne, führt ein Deckungsregister, einen internen Treuhänder sowie einen Liquiditätspuffer von 180 Tagen ein. Das Gesetz tritt am 8. Juli 2022 in Kraft.Schwerpunkte
- Der doppelte Rückgriff gibt Anlegern das Recht, sowohl vom Emittenten als auch von den Deckungswerten die Rückzahlung zu verlangen.
- Durch die Insolvenzferne wird sichergestellt, dass die Schuldverschreibung nicht in die Insolvenzmasse des Emittenten fällt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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