Einführung von Vertraulichkeitsregeln und Standarddatenformaten im Gentechnikgesetz
Ministerialentwurf vom 31.03.2021Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt das Gentechnikgesetz um Vertraulichkeitsregelungen und die Pflicht, Anträge in EU‑Standarddatenformaten zu stellen. Damit sollen Unternehmensgeheimnisse geschützt und EU‑Vorgaben zur Transparenz umgesetzt werden.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/1/2021XXVII
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt das Gentechnikgesetz um Vertraulichkeitsregelungen und die Pflicht, Anträge in EU‑Standarddatenformaten zu stellen. Damit sollen Unternehmensgeheimnisse geschützt und EU‑Vorgaben zur Transparenz umgesetzt werden.Schwerpunkte
- Ein neuer § 105a regelt die Vertraulichkeit von Informationen: Antragsteller können bei Vorliegen nachprüfbarer Gründe beantragen, dass bestimmte Daten – wie EU‑Verordnungsinformationen, DNA‑Sequenzen (außer den Nachweis‑Sequenzen) und Zuchtprofile – vertraulich behandelt werden.
- Für Anträge nach § 37 Abs. 2 ist ab sofort die Einreichung in den von der EU vorgegebenen Standarddatenformaten verpflichtend.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.