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Verbrauchergewährleistungsgesetz – Umsetzung der EU‑Richtlinien für Waren und digitale Leistungen
Ministerialentwurf vom 05.04.2021

Zusammenfassung

Das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) stärkt den Schutz von Verbrauchern beim Kauf von Waren und der Nutzung digitaler Leistungen, definiert neue Pflichten wie die kostenlose Bereitstellung von Updates und regelt Gewährleistungsfristen sowie Rückgriffsmöglichkeiten.
Bundesministerium für Justiz4/6/2021XXVII
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) stärkt den Schutz von Verbrauchern beim Kauf von Waren und der Nutzung digitaler Leistungen, definiert neue Pflichten wie die kostenlose Bereitstellung von Updates und regelt Gewährleistungsfristen sowie Rückgriffsmöglichkeiten.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz gilt für Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern, die den Kauf von Waren oder die Bereitstellung digitaler Leistungen betreffen.
  • Zentrale Begriffe werden definiert, u. a. "digitale Leistung", "Waren mit digitalen Elementen" und "Kompatibilität".
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Zadić Alma, Dr., LL.M. - 41

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9 - Wien


Justiz, Verfassung, Demokratie, Korruptionsbekämpfung und Konsument:innenschutz


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