Änderungen im Holzhandelsüberwachungsgesetz – EU‑Richtlinie, Zollamt‑Stärkung & höhere Strafen
Ministerialentwurf vom 06.04.2021Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Holzhandelsüberwachungsgesetz, um die EU‑Richtlinie zur Nutzung erneuerbarer Energien umzusetzen, das Zollamt Österreich stärker einzubinden und die maximalen Strafen zu erhöhen.Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus4/7/2021XXVII
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Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Holzhandelsüberwachungsgesetz, um die EU‑Richtlinie zur Nutzung erneuerbarer Energien umzusetzen, das Zollamt Österreich stärker einzubinden und die maximalen Strafen zu erhöhen.Schwerpunkte
- Der Begriff „Zollbehörden“ wird durch „Zollamt Österreich“ ersetzt, um die Zuständigkeit klarer zu benennen.
- Das Zollamt muss das Bundesamt für Wald unverzüglich über Verdachtsfälle und über Einfuhren mit sehr hohem Risiko illegalen Einschlags informieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.