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Änderungen im Holzhandelsüberwachungsgesetz – EU‑Richtlinie, Zollamt‑Stärkung & höhere Strafen
Ministerialentwurf vom 06.04.2021

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Holzhandelsüberwachungsgesetz, um die EU‑Richtlinie zur Nutzung erneuerbarer Energien umzusetzen, das Zollamt Österreich stärker einzubinden und die maximalen Strafen zu erhöhen.
Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus4/7/2021XXVII
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Holzhandelsüberwachungsgesetz, um die EU‑Richtlinie zur Nutzung erneuerbarer Energien umzusetzen, das Zollamt Österreich stärker einzubinden und die maximalen Strafen zu erhöhen.

Schwerpunkte

  • Der Begriff „Zollbehörden“ wird durch „Zollamt Österreich“ ersetzt, um die Zuständigkeit klarer zu benennen.
  • Das Zollamt muss das Bundesamt für Wald unverzüglich über Verdachtsfälle und über Einfuhren mit sehr hohem Risiko illegalen Einschlags informieren.
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Köstinger Elisabeth

ÖVP


2 - Kärnten



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