Neuregelungen zum Schutz vor Lohn‑ und Sozialdumping sowie zu grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung
Ministerialentwurf vom 18.04.2021Zusammenfassung
Das Gesetz erweitert das Lohn‑ und Sozialdumping‑Bekämpfungsgesetz, legt neue Ausnahmen für öffentliche Einrichtungen fest, definiert Kurzzeit‑Einsätze, die nicht als Dumping gelten, und führt umfangreiche Melde‑ und Dokumentationspflichten für grenzüberschreitende Entsendungen ein. Verstöße werden mit hohen Geldstrafen und möglichen Zahlungsstopps geahndet.Bundesministerium für Arbeit4/19/2021XXVII
Einkommen
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Zusammenfassung
Das Gesetz erweitert das Lohn‑ und Sozialdumping‑Bekämpfungsgesetz, legt neue Ausnahmen für öffentliche Einrichtungen fest, definiert Kurzzeit‑Einsätze, die nicht als Dumping gelten, und führt umfangreiche Melde‑ und Dokumentationspflichten für grenzüberschreitende Entsendungen ein. Verstöße werden mit hohen Geldstrafen und möglichen Zahlungsstopps geahndet.Schwerpunkte
- Das Gesetz führt neue Ausnahmen ein, die Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Sektor, bei Stiftungen und bei EWR‑ bzw. Drittstaat‑Körperschaften von den Lohn‑ und Sozialdumping‑Bestimmungen ausnehmen.
- Kurzzeitige Einsätze wie Geschäftsbesprechungen, Seminare, Messen, kulturelle Tourneen und internationale Wettkämpfe gelten nicht als Lohn‑ oder Sozialdumping, wenn sie nur geringfügige Tätigkeiten umfassen.
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