Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Bundesstraßen‑Mautgesetz an die EU‑EETS‑Richtlinie an: Er führt ein Register für europäische Mautdienst‑Anbieter ein, schafft eine nationale Kontaktstelle für automatisierte Datenabrufe und ermöglicht grenzüberschreitende Ersatzmautforderungen per Informationsschreiben.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie4/20/2021XXVII
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Bundesstraßen‑Mautgesetz an die EU‑EETS‑Richtlinie an: Er führt ein Register für europäische Mautdienst‑Anbieter ein, schafft eine nationale Kontaktstelle für automatisierte Datenabrufe und ermöglicht grenzüberschreitende Ersatzmautforderungen per Informationsschreiben.Schwerpunkte
- Ein Register für EETS‑Anbieter wird eingerichtet; diese müssen sich bei der Bundesministerin registrieren, wenn sie die technischen und datenschutzrechtlichen Vorgaben der EU‑Richtlinie erfüllen.
- Der Mautgläubiger (ASFINAG) muss eine technische Lösung nach Artikel 3 der EETS‑Richtlinie einsetzen und den EETS‑Anbietern Zugang zu den Mautstrecken gewähren; dafür erhalten die Anbieter eine Vergütung nach Artikel 7.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.