<!--[-->Umsetzung der EETS‑Richtlinie im Bundesstraßen‑Mautgesetz<!--]-->
Umsetzung der EETS‑Richtlinie im Bundesstraßen‑Mautgesetz
Ministerialentwurf vom 19.04.2021

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Bundesstraßen‑Mautgesetz an die EU‑EETS‑Richtlinie an: Er führt ein Register für europäische Mautdienst‑Anbieter ein, schafft eine nationale Kontaktstelle für automatisierte Datenabrufe und ermöglicht grenzüberschreitende Ersatzmautforderungen per Informationsschreiben.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie4/20/2021XXVII
Straßenverkehr

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Bundesstraßen‑Mautgesetz an die EU‑EETS‑Richtlinie an: Er führt ein Register für europäische Mautdienst‑Anbieter ein, schafft eine nationale Kontaktstelle für automatisierte Datenabrufe und ermöglicht grenzüberschreitende Ersatzmautforderungen per Informationsschreiben.

Schwerpunkte

  • Ein Register für EETS‑Anbieter wird eingerichtet; diese müssen sich bei der Bundesministerin registrieren, wenn sie die technischen und datenschutzrechtlichen Vorgaben der EU‑Richtlinie erfüllen.
  • Der Mautgläubiger (ASFINAG) muss eine technische Lösung nach Artikel 3 der EETS‑Richtlinie einsetzen und den EETS‑Anbietern Zugang zu den Mautstrecken gewähren; dafür erhalten die Anbieter eine Vergütung nach Artikel 7.
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 48

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat

Bundeswahlvorschlag


Klimaschutz, Bodenschutz und Ehrenamt


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.