Änderung des Ausschreibungsgesetzes 1989 – Online‑Ausschreibung und Karrieredatenbank
Ministerialentwurf vom 05.05.2021Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Ausschreibungsgesetz, sodass freie oder neu geschaffene Planstellen öffentlich auf der Jobbörse „Karriere Öffentlicher Dienst“ ausgeschrieben werden und gleichzeitig interne Bekanntmachungen sowie die bundesinterne Karrieredatenbank als Rekrutierungs‑Tool genutzt werden können.Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport5/6/2021XXVII
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Ausschreibungsgesetz, sodass freie oder neu geschaffene Planstellen öffentlich auf der Jobbörse „Karriere Öffentlicher Dienst“ ausgeschrieben werden und gleichzeitig interne Bekanntmachungen sowie die bundesinterne Karrieredatenbank als Rekrutierungs‑Tool genutzt werden können.Schwerpunkte
- Jede freigewordene oder neu geschaffene Planstelle muss öffentlich auf der Jobbörse „Karriere Öffentlicher Dienst“ ausgeschrieben werden.
- Statt einer öffentlichen Ausschreibung kann die Dienststelle eine ressortinterne oder bundesinterne Bekanntmachung im internen Teil der Jobbörse vornehmen.
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