Novelle zum Tierversuchsgesetz 2012 – Umsetzung der EU‑Verordnung 2019/1010
Ministerialentwurf vom 18.02.2020Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Tierversuchsgesetz 2012, um neue EU‑Berichtspflichten umzusetzen, definiert fehlende Begriffe neu und legt elektronische Meldefristen fest. Das Kernziel ist mehr Transparenz und geringerer Verwaltungsaufwand.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung2/19/2020XXVII
Tierschutz
Tiermedizin
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Tierversuchsgesetz 2012, um neue EU‑Berichtspflichten umzusetzen, definiert fehlende Begriffe neu und legt elektronische Meldefristen fest. Das Kernziel ist mehr Transparenz und geringerer Verwaltungsaufwand.Schwerpunkte
- Der Entwurf definiert neue Begriffe, darunter „sich selbst erhaltende Kolonie“, um rechtliche Klarheit zu schaffen.
- Ein neuer Begriff „zur Entkräftung führender klinischer Zustand“ wird eingeführt, um gesundheitliche Einschränkungen von Menschen zu beschreiben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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