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Erweiterung von Vereins‑ und Waffenrecht zur Terrorismusbekämpfung
Ministerialentwurf vom 09.05.2021

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Vereins‑ und Waffenrecht, um terroristische Aktivitäten zu verhindern: Vereinsstatuten bei Kultuszwecken werden an den Bundeskanzler übermittelt, Datenübermittlung an Behörden wird erweitert und ein dauerhaftes Waffenverbot für verurteilte Terroristen eingeführt.
Bundesministerium für Inneres5/10/2021XXVII
Vereinsleben
Versammlungsfreiheit
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Vereins‑ und Waffenrecht, um terroristische Aktivitäten zu verhindern: Vereinsstatuten bei Kultuszwecken werden an den Bundeskanzler übermittelt, Datenübermittlung an Behörden wird erweitert und ein dauerhaftes Waffenverbot für verurteilte Terroristen eingeführt.

Schwerpunkte

  • Vereinsbehörden müssen die Statuten an den Bundeskanzler übermitteln, wenn der Vereinszweck die Ausübung eines Kultus beinhaltet, damit geprüft wird, ob ein Eingriff in die inneren Angelegenheiten einer Religionsgesellschaft vorliegt.
  • Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte dürfen personenbezogene Daten – auch besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO – an die Vereinsbehörden übermitteln, wenn diese für die Vollziehung des Gesetzes notwendig sind.
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Nehammer Karl, MSc

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