Erweiterung von Vereins‑ und Waffenrecht zur Terrorismusbekämpfung
Ministerialentwurf vom 09.05.2021Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Vereins‑ und Waffenrecht, um terroristische Aktivitäten zu verhindern: Vereinsstatuten bei Kultuszwecken werden an den Bundeskanzler übermittelt, Datenübermittlung an Behörden wird erweitert und ein dauerhaftes Waffenverbot für verurteilte Terroristen eingeführt.Bundesministerium für Inneres5/10/2021XXVII
Vereinsleben
Versammlungsfreiheit
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Vereins‑ und Waffenrecht, um terroristische Aktivitäten zu verhindern: Vereinsstatuten bei Kultuszwecken werden an den Bundeskanzler übermittelt, Datenübermittlung an Behörden wird erweitert und ein dauerhaftes Waffenverbot für verurteilte Terroristen eingeführt.Schwerpunkte
- Vereinsbehörden müssen die Statuten an den Bundeskanzler übermitteln, wenn der Vereinszweck die Ausübung eines Kultus beinhaltet, damit geprüft wird, ob ein Eingriff in die inneren Angelegenheiten einer Religionsgesellschaft vorliegt.
- Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte dürfen personenbezogene Daten – auch besondere Kategorien nach Art. 9 DSGVO – an die Vereinsbehörden übermitteln, wenn diese für die Vollziehung des Gesetzes notwendig sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.