Novelle zur Apothekerkammer: Schlichtung, virtuelle Sitzungen & Funktionsperioden‑Anpassung
Ministerialentwurf vom 16.05.2021Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Apothekerkammergesetz und das Gehaltskassengesetz: Er richtet eine Schlichtungskommission ein, erlaubt virtuelle Kammer‑Sitzungen, ersetzt „Beamter“ durch „Bediensteter“ und verkürzt die aktuelle Funktionsperiode der Kammerorgane bis 31. März 2022.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/17/2021XXVII
Apotheke
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Apothekerkammergesetz und das Gehaltskassengesetz: Er richtet eine Schlichtungskommission ein, erlaubt virtuelle Kammer‑Sitzungen, ersetzt „Beamter“ durch „Bediensteter“ und verkürzt die aktuelle Funktionsperiode der Kammerorgane bis 31. März 2022.Schwerpunkte
- Der Entwurf richtet eine neue Schlichtungskommission ein, die aus vier Mitgliedern und deren Ersatzmitgliedern besteht und bei Konflikten zwischen Kammermitgliedern vermitteln soll.
- Die Teilnahme an Abteilungs‑ und Delegiertenversammlungen darf künftig persönlich oder virtuell erfolgen, um die Teilhabe zu erleichtern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.