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Einführung des Bau‑ID‑Systems zur Bekämpfung von Lohn‑ und Sozialdumping
Ministerialentwurf vom 18.05.2021

Zusammenfassung

Der Entwurf führt ein digitales Identitäts‑ und Informationssystem (Bau‑ID) ein, das Daten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern automatisiert verarbeitet, um Prüfungen, Kontrollen und Transparenz zu verbessern und Lohn‑ sowie Sozialdumping zu bekämpfen.
Bundesministerium für Arbeit5/19/2021XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Der Entwurf führt ein digitales Identitäts‑ und Informationssystem (Bau‑ID) ein, das Daten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern automatisiert verarbeitet, um Prüfungen, Kontrollen und Transparenz zu verbessern und Lohn‑ sowie Sozialdumping zu bekämpfen.

Schwerpunkte

  • Die BUAK darf ein Personalinformationssystem (Bau‑ID) errichten und betreiben, das Arbeitgeber*innen bei Prüf‑ und Dokumentationspflichten unterstützt.
  • Bei einer Einwilligung des Arbeitgebers dürfen Betriebsdaten (Firmenname, Adresse, USt‑ID usw.) automatisiert an die Bau‑ID‑GmbH übermittelt werden.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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