Ermächtigung der OeNB zur Finanzierung freiwilliger IWF‑Initiativen
Ministerialentwurf vom 19.05.2021Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt das Bundesgesetz von 1971 und erlaubt der OeNB, mit Zustimmung des Finanzministers, Geld aus dem staatlichen Gewinnanteil an den IWF zu überweisen, um Entwicklungs‑ und Risikoprojekte zu unterstützen.Bundesministerium für Finanzen5/20/2021XXVII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt das Bundesgesetz von 1971 und erlaubt der OeNB, mit Zustimmung des Finanzministers, Geld aus dem staatlichen Gewinnanteil an den IWF zu überweisen, um Entwicklungs‑ und Risikoprojekte zu unterstützen.Schwerpunkte
- Der Gesetzentwurf fügt § 2 Abs. 2 lit. c eine neue Regelung hinzu, die der OeNB erlaubt, mit Zustimmung des Finanzministers, Geld an den IWF zu überweisen.
- Die Mittel stammen aus dem Anteil des Bundes am Reingewinn der OeNB und werden nur für Projekte verwendet, die die Entwicklungszusammenarbeit unterstützen oder das Risiko‑Management des IWF stärken.
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