<!--[-->Anpassung des EU‑Qualitätsregelungen‑Durchführungsgesetzes an EU‑Recht 2022<!--]-->
Anpassung des EU‑Qualitätsregelungen‑Durchführungsgesetzes an EU‑Recht 2022
Ministerialentwurf vom 19.05.2021

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf passt das EU‑Qualitätsregelungen‑Durchführungsgesetz an aktuelle EU‑Verordnungen an, definiert neue Begriffe, verlagert Grenzkontrollen auf das Bundesamt für Verbrauchergesundheit und reduziert die Höchststrafen.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/20/2021XXVII
Europäische Union

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf passt das EU‑Qualitätsregelungen‑Durchführungsgesetz an aktuelle EU‑Verordnungen an, definiert neue Begriffe, verlagert Grenzkontrollen auf das Bundesamt für Verbrauchergesundheit und reduziert die Höchststrafen.

Schwerpunkte

  • Der Begriff „Kontrollstelle“ wird neu definiert und bezieht sich nun auf eine beauftragte Stelle nach Art. 3 Z 5 der Verordnung (EU) 2017/625.
  • Der Begriff „Vereinigung“ wird erweitert und umfasst nun Vereinigungen nach Art. 3 Z 2 der Verordnung (EU) 1151/2012 sowie Art. 3 Z 6 der Verordnung (EU) 2019/787.
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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