Zusammenfassung
Der Entwurf senkt den Schwellenwert für den risikoberichtigten Länder‑Spread von 100 auf 85 Basispunkte, um EU‑Richtlinien zu erfüllen; das Inkrafttreten ist für den 1. Juli 2020 vorgesehen.Bundesministerium für Finanzen2/21/2020XXVII
Versicherungswesen
Zusammenfassung
Der Entwurf senkt den Schwellenwert für den risikoberichtigten Länder‑Spread von 100 auf 85 Basispunkte, um EU‑Richtlinien zu erfüllen; das Inkrafttreten ist für den 1. Juli 2020 vorgesehen.Schwerpunkte
- Der Schwellenwert für den risikoberichtigten Länder‑Spread wird von 100 auf 85 Basispunkte gesenkt, um den EU‑Vorgaben zu entsprechen.
- Der neue Absatz 10 in § 340 legt das Inkrafttreten der geänderten Regelung auf den 1. Juli 2020 fest.
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