<!--[-->Novelle des Flughafenentgeltegesetzes – Lärmschutz, Standortinteresse & COVID‑19‑Sonderregelung<!--]-->
Novelle des Flughafenentgeltegesetzes – Lärmschutz, Standortinteresse & COVID‑19‑Sonderregelung
Ministerialentwurf vom 01.06.2021

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Flughafenentgeltegesetz: Er erweitert das Diskriminierungsverbot um das Standortinteresse, führt eine verpflichtende Lärmschutz‑Differenzierung ein, stärkt die Rechte der Flughafennutzer im Genehmigungsverfahren und legt wegen COVID‑19 eine befristete Sonderformel für die Preisberechnung fest.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/2/2021XXVII
Preis
Luftverkehr

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Flughafenentgeltegesetz: Er erweitert das Diskriminierungsverbot um das Standortinteresse, führt eine verpflichtende Lärmschutz‑Differenzierung ein, stärkt die Rechte der Flughafennutzer im Genehmigungsverfahren und legt wegen COVID‑19 eine befristete Sonderformel für die Preisberechnung fest.

Schwerpunkte

  • Der Begriff „Standort“ wird als zusätzliches öffentliches Interesse in § 4 aufgenommen, sodass Differenzierungen der Entgelte zulässig werden.
  • Das Flughafenleitungsorgan muss die Entgeltordnung nach Lärmschutzkriterien differenzieren und dabei objektive, transparente Kriterien anwenden.
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Gewessler Leonore, BA - 48

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