Novelle des Flughafenentgeltegesetzes – Lärmschutz, Standortinteresse & COVID‑19‑Sonderregelung
Ministerialentwurf vom 01.06.2021Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Flughafenentgeltegesetz: Er erweitert das Diskriminierungsverbot um das Standortinteresse, führt eine verpflichtende Lärmschutz‑Differenzierung ein, stärkt die Rechte der Flughafennutzer im Genehmigungsverfahren und legt wegen COVID‑19 eine befristete Sonderformel für die Preisberechnung fest.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/2/2021XXVII
Preis
Luftverkehr
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Flughafenentgeltegesetz: Er erweitert das Diskriminierungsverbot um das Standortinteresse, führt eine verpflichtende Lärmschutz‑Differenzierung ein, stärkt die Rechte der Flughafennutzer im Genehmigungsverfahren und legt wegen COVID‑19 eine befristete Sonderformel für die Preisberechnung fest.Schwerpunkte
- Der Begriff „Standort“ wird als zusätzliches öffentliches Interesse in § 4 aufgenommen, sodass Differenzierungen der Entgelte zulässig werden.
- Das Flughafenleitungsorgan muss die Entgeltordnung nach Lärmschutzkriterien differenzieren und dabei objektive, transparente Kriterien anwenden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.