<!--[-->Umsetzung der EU‑Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug bei digitalen Zahlungsmitteln<!--]-->
Umsetzung der EU‑Richtlinie zur Bekämpfung von Betrug bei digitalen Zahlungsmitteln
Ministerialentwurf vom 20.07.2021

Zusammenfassung

Der Entwurf 2021 ändert das Strafgesetzbuch und das Zahlungsdienstegesetz, um die EU‑Richtlinie 2019/713 umzusetzen. Er erweitert die Definition unbarer Zahlungsmittel auf digitale und virtuelle Formen, erhöht einige Strafdrohungen und schafft Qualifikationen für kriminelle Vereinigungen.
Bundesministerium für Justiz7/21/2021XXVII
Informatik
Strafrecht
Finanzwesen
Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Der Entwurf 2021 ändert das Strafgesetzbuch und das Zahlungsdienstegesetz, um die EU‑Richtlinie 2019/713 umzusetzen. Er erweitert die Definition unbarer Zahlungsmittel auf digitale und virtuelle Formen, erhöht einige Strafdrohungen und schafft Qualifikationen für kriminelle Vereinigungen.

Schwerpunkte

  • Der Begriff des unbaren Zahlungsmittels wird erweitert, sodass nun auch digitale und virtuelle Zahlungsmittel wie E‑Geld und Kryptowährungen erfasst werden.
  • Ein neuer Tatbestand (§ 126c Abs. 1a) kriminalisiert den Missbrauch von Datenverarbeitungssystemen zum Betrug, mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe.
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Zadić Alma, Dr., LL.M. - 41

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat

9 - Wien


Justiz, Verfassung, Demokratie, Korruptionsbekämpfung und Konsument:innenschutz


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