Einführung von Laienrichtern, Digitalisierung und Gebührenreform in der Justiz
Ministerialentwurf vom 25.07.2021Zusammenfassung
Der Entwurf führt fachkundige Laienrichter für Handelssachen ein, erweitert digitale Verfahren (elektronische Signatur, Akteneinsicht) und passt das Gerichtskostenrecht (Tarifpost 15) an; die meisten Änderungen gelten ab 1. Jänner 2022.Bundesministerium für Justiz7/26/2021XXVII
Bürgerliches Recht
Zusammenfassung
Der Entwurf führt fachkundige Laienrichter für Handelssachen ein, erweitert digitale Verfahren (elektronische Signatur, Akteneinsicht) und passt das Gerichtskostenrecht (Tarifpost 15) an; die meisten Änderungen gelten ab 1. Jänner 2022.Schwerpunkte
- Einführung fachkundiger Laienrichter für Handelssachen – ehrenamtliche Richter mit 5‑jährigen Amtszeit, die über das Wirtschafts‑ und Personalsenat vorgeschlagen und vom Justizminister bestellt werden.
- Neue Zuständigkeitsregelungen für Persönlichkeitsrechtsstreitigkeiten im Internet (§ 83d) und für Fluggastrechte‑Klagen (§ 100a).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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