Anpassung des Registerzählungsgesetzes zur Nutzung neuer Registerdaten
Ministerialentwurf vom 29.07.2021Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Registerzählungsgesetz, um neue Registerdaten zu nutzen und die Datenqualität für die Volks‑, Arbeitsstätten‑ sowie Gebäude‑ und Wohnungszählung zu erhöhen.Bundesministerium für Inneres7/30/2021XXVII
Volkszählung
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Registerzählungsgesetz, um neue Registerdaten zu nutzen und die Datenqualität für die Volks‑, Arbeitsstätten‑ sowie Gebäude‑ und Wohnungszählung zu erhöhen.Schwerpunkte
- Die Erhebung der Merkmale erfolgt über bereits vorhandene Verwaltungsdaten, die mit dem verschlüsselten bPK‑AS verknüpft werden.
- Zur Qualitätssicherung werden Basisdaten mit Vergleichsdaten aus verschiedenen Registern (z. B. Personenstands‑, Staatsbürgerschafts‑ und Grundbuch) abgeglichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.