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Einführung von Rahmenverträgen zur Kosten­deckung im Luftfahrtgesetz
Ministerialentwurf vom 01.03.2020

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Luftfahrtgesetz, indem er für beauftragte Organisationen (z. B. ÖAeC) einen Rahmenvertrag einführt, der bei nicht kostendeckenden Gebühren einen staatlichen Kosten‑Ersatz ermöglicht; die Gebühren müssen vom Bundesministerium genehmigt werden.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie3/2/2020XXVII
Luftverkehr

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Luftfahrtgesetz, indem er für beauftragte Organisationen (z. B. ÖAeC) einen Rahmenvertrag einführt, der bei nicht kostendeckenden Gebühren einen staatlichen Kosten‑Ersatz ermöglicht; die Gebühren müssen vom Bundesministerium genehmigt werden.

Schwerpunkte

  • Ein Rahmenvertrag wird eingeführt, damit beauftragte Organisationen (z. B. ÖAeC) bei fehlender Kostendeckung durch Gebühren vom Bund finanziell unterstützt werden können.
  • Die beauftragten Organisationen dürfen kostendeckende Gebühren festlegen, die jedoch von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie genehmigt werden müssen.
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