Schwarmfinanzierung‑Vollzugsgesetz – Umsetzung der EU‑Verordnung 2020/1503
Ministerialentwurf vom 07.09.2021Zusammenfassung
Der Entwurf führt ein Schwarmfinanzierung‑Vollzugsgesetz ein, das die EU‑Verordnung 2020/1503 in Österreich wirksam macht, die FMA als Aufsichtsbehörde stärkt und zahlreiche Anpassungen in bestehenden Finanzgesetzen vornimmt.Bundesministerium für Finanzen9/8/2021XXVII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Der Entwurf führt ein Schwarmfinanzierung‑Vollzugsgesetz ein, das die EU‑Verordnung 2020/1503 in Österreich wirksam macht, die FMA als Aufsichtsbehörde stärkt und zahlreiche Anpassungen in bestehenden Finanzgesetzen vornimmt.Schwerpunkte
- Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage, damit die EU‑Verordnung 2020/1503 in Österreich gilt.
- Die FMA wird als zuständige Behörde für Zulassung und Aufsicht von Schwarmfinanzierungsdienstleistern benannt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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