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Schwarmfinanzierung‑Vollzugsgesetz – Umsetzung der EU‑Verordnung 2020/1503
Ministerialentwurf vom 07.09.2021

Zusammenfassung

Der Entwurf führt ein Schwarmfinanzierung‑Vollzugsgesetz ein, das die EU‑Verordnung 2020/1503 in Österreich wirksam macht, die FMA als Aufsichtsbehörde stärkt und zahlreiche Anpassungen in bestehenden Finanzgesetzen vornimmt.
Bundesministerium für Finanzen9/8/2021XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf führt ein Schwarmfinanzierung‑Vollzugsgesetz ein, das die EU‑Verordnung 2020/1503 in Österreich wirksam macht, die FMA als Aufsichtsbehörde stärkt und zahlreiche Anpassungen in bestehenden Finanzgesetzen vornimmt.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage, damit die EU‑Verordnung 2020/1503 in Österreich gilt.
  • Die FMA wird als zuständige Behörde für Zulassung und Aufsicht von Schwarmfinanzierungsdienstleistern benannt.
Image of politician Blümel Gernot, Mag., MBA © Parlamentsdirektion

Blümel Gernot, Mag., MBA

ÖVP


9 - Wien



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