<!--[-->Faire Wettbewerbsbedingungen – Gesetz zur Bekämpfung unlauter Handelspraktiken in der Agrar‑ und Lebensmittelversorgung<!--]-->
Faire Wettbewerbsbedingungen – Gesetz zur Bekämpfung unlauter Handelspraktiken in der Agrar‑ und Lebensmittelversorgung
Ministerialentwurf vom 29.09.2021

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ergänzt das 1977‑Gesetz zur Nahversorgung um einen neuen Abschnitt, der die EU‑Richtlinie 2019/633 zur Bekämpfung unlauter Handelspraktiken in der Agrar‑ und Lebensmittelkette umsetzt. Er verbietet bestimmte Praktiken, schafft eine vertrauliche Beschwerdestelle und gibt den Wettbewerbsbehörden erweiterte Durchsetzungsbefugnisse.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort9/30/2021XXVII
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf ergänzt das 1977‑Gesetz zur Nahversorgung um einen neuen Abschnitt, der die EU‑Richtlinie 2019/633 zur Bekämpfung unlauter Handelspraktiken in der Agrar‑ und Lebensmittelkette umsetzt. Er verbietet bestimmte Praktiken, schafft eine vertrauliche Beschwerdestelle und gibt den Wettbewerbsbehörden erweiterte Durchsetzungsbefugnisse.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Abschnitt (2. Abschnitt) definiert, für welche Lieferanten‑Käufer‑Beziehungen die Regeln gelten – basierend auf Jahresumsätzen von bis zu 350 Mio. €.
  • Anhang I listet Handelspraktiken, die unter allen Umständen verboten sind (z. B. Zahlungsfristen >30 Tage für verderbliche Erzeugnisse).
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Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP


7 - Tirol



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