Einführung der Sommerschule als Förderunterricht in den Sommerferien
Ministerialentwurf vom 17.10.2021Zusammenfassung
Der Entwurf führt die "Sommerschule" als Förderunterricht in den Sommerferien ein, um Lernlücken zu schließen, Übergänge zu erleichtern und Studierenden Praxiserfahrung zu bieten. Die Durchführung bedarf einer Genehmigung der Schulbehörde, erfolgt durch Lehrpersonen oder betreute Lehramtsstudierende und wird vom Bund finanziell unterstützt.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung10/18/2021XXVII
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Zusammenfassung
Der Entwurf führt die "Sommerschule" als Förderunterricht in den Sommerferien ein, um Lernlücken zu schließen, Übergänge zu erleichtern und Studierenden Praxiserfahrung zu bieten. Die Durchführung bedarf einer Genehmigung der Schulbehörde, erfolgt durch Lehrpersonen oder betreute Lehramtsstudierende und wird vom Bund finanziell unterstützt.Schwerpunkte
- Einführung der Sommerschule als Förderunterricht in der unterrichtsfreien Zeit zur Wiederholung, Vertiefung und Vorbereitung auf Prüfungen, Übertritte oder Wettbewerbe.
- Durchführung des Förderunterrichts bedarf der Zustimmung der Schulbehörde, wobei mindestens sechs Schülerinnen und Schüler pro Gruppe angemeldet sein müssen und die Gruppengröße zwischen sechs und fünfzehn liegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.