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Wiedereinführung der Beugehaft und neues Rechtsschutzinstrument
Ministerialentwurf vom 19.10.2021

Zusammenfassung

Der Entwurf führt die Beugehaft wieder ein, begrenzt sie auf zwölf Monate und schafft ein neues Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht.
Bundeskanzleramt10/20/2021XXVII
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit

Zusammenfassung

Der Entwurf führt die Beugehaft wieder ein, begrenzt sie auf zwölf Monate und schafft ein neues Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht.

Schwerpunkte

  • Die Haft darf maximal zwölf Monate dauern, um die Verpflichtung zu einer Duldung, Unterlassung oder Handlung zu erzwingen.
  • Geldstrafen sind auf 2 000 € begrenzt, Haft auf vier Wochen pro Einzelfall; die Haft darf nur angedroht werden, wenn sie verhältnismäßig ist.
Image of politician Schallenberg Alexander, Mag., LL.M. © Parlamentsdirektion

Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

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