Zusammenfassung
Der Entwurf führt die Beugehaft wieder ein, begrenzt sie auf zwölf Monate und schafft ein neues Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht.Bundeskanzleramt10/20/2021XXVII
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Zusammenfassung
Der Entwurf führt die Beugehaft wieder ein, begrenzt sie auf zwölf Monate und schafft ein neues Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht.Schwerpunkte
- Die Haft darf maximal zwölf Monate dauern, um die Verpflichtung zu einer Duldung, Unterlassung oder Handlung zu erzwingen.
- Geldstrafen sind auf 2 000 € begrenzt, Haft auf vier Wochen pro Einzelfall; die Haft darf nur angedroht werden, wenn sie verhältnismäßig ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.