<!--[-->Erhöhung der Genehmigungsgrenze im Auslandsösterreicher‑Fonds von 1.000 € auf 1.500 €<!--]-->
Erhöhung der Genehmigungsgrenze im Auslandsösterreicher‑Fonds von 1.000 € auf 1.500 €
Ministerialentwurf vom 02.03.2020

Zusammenfassung

Der Ministerialentwurf ändert § 8 Abs. 4 des AÖF‑G, sodass im vereinfachten Genehmigungsverfahren Zuwendungen bis zu 1.500 € pro Jahr und Begünstigten genehmigt werden können. Das Inkrafttreten ist mit der Kundmachung im Bundesgesetzblatt vorgesehen.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten3/3/2020XXVII
Staatsangehöriger
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Der Ministerialentwurf ändert § 8 Abs. 4 des AÖF‑G, sodass im vereinfachten Genehmigungsverfahren Zuwendungen bis zu 1.500 € pro Jahr und Begünstigten genehmigt werden können. Das Inkrafttreten ist mit der Kundmachung im Bundesgesetzblatt vorgesehen.

Schwerpunkte

  • Die maximale Zuwendungsgrenze im vereinfachten Genehmigungsverfahren wird von 1.000 € auf 1.500 € pro Jahr und Begünstigten erhöht.
  • Das vereinfachte Verfahren bleibt die Zustimmung von zwei Kuratoriumsmitgliedern; bei Uneinigkeit entscheidet das gesamte Kuratorium.
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Schallenberg Alexander, Mag., LL.M.

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