Erhöhung der Genehmigungsgrenze im Auslandsösterreicher‑Fonds von 1.000 € auf 1.500 €
Ministerialentwurf vom 02.03.2020Zusammenfassung
Der Ministerialentwurf ändert § 8 Abs. 4 des AÖF‑G, sodass im vereinfachten Genehmigungsverfahren Zuwendungen bis zu 1.500 € pro Jahr und Begünstigten genehmigt werden können. Das Inkrafttreten ist mit der Kundmachung im Bundesgesetzblatt vorgesehen.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten3/3/2020XXVII
Staatsangehöriger
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Zusammenfassung
Der Ministerialentwurf ändert § 8 Abs. 4 des AÖF‑G, sodass im vereinfachten Genehmigungsverfahren Zuwendungen bis zu 1.500 € pro Jahr und Begünstigten genehmigt werden können. Das Inkrafttreten ist mit der Kundmachung im Bundesgesetzblatt vorgesehen.Schwerpunkte
- Die maximale Zuwendungsgrenze im vereinfachten Genehmigungsverfahren wird von 1.000 € auf 1.500 € pro Jahr und Begünstigten erhöht.
- Das vereinfachte Verfahren bleibt die Zustimmung von zwei Kuratoriumsmitgliedern; bei Uneinigkeit entscheidet das gesamte Kuratorium.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.