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Sterbeverfügungsgesetz – Regelungen für assistierten Suizid
Ministerialentwurf vom 22.10.2021

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft ein Sterbeverfügungsgesetz, das volljährigen, entscheidungsfähigen Personen mit unheilbarer oder schwerer Krankheit erlaubt, nach einer zweifachen ärztlichen Aufklärung und einer Wartefrist von zwölf Wochen eine schriftliche Erklärung zum Selbsttötungswunsch zu errichten. Das Präparat wird über Apotheken aus einem zentralen Register abgegeben; Werbung und wirtschaftliche Vorteile bei der Hilfeleistung sind verboten.
Bundesministerium für Justiz10/23/2021XXVII
Strafrecht

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft ein Sterbeverfügungsgesetz, das volljährigen, entscheidungsfähigen Personen mit unheilbarer oder schwerer Krankheit erlaubt, nach einer zweifachen ärztlichen Aufklärung und einer Wartefrist von zwölf Wochen eine schriftliche Erklärung zum Selbsttötungswunsch zu errichten. Das Präparat wird über Apotheken aus einem zentralen Register abgegeben; Werbung und wirtschaftliche Vorteile bei der Hilfeleistung sind verboten.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz definiert, dass eine Sterbeverfügung nur wirksam ist, wenn die Person in Österreich lebt oder österreichische Staatsbürgerin bzw. Staatsbürger ist.
  • Niemand ist verpflichtet, bei der Sterbeverfügung mitzuhelfen; ein vertragliches Versprechen zur Hilfeleistung kann nicht gerichtlich durchgesetzt werden und darf nicht zu Benachteiligungen führen.
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Zadić Alma, Dr., LL.M. - 41

GRÜNE

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9 - Wien


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