Erweiterung der FMA‑Aufgaben: Abwicklung zentraler Gegenparteien und neue Sanktionsbefugnisse
Ministerialentwurf vom 24.10.2021Zusammenfassung
Der Entwurf macht die Finanzmarktaufsicht (FMA) zur Abwicklungsbehörde für zentrale Gegenparteien, verleiht ihr neue Sanktionsbefugnisse und setzt EU‑Ausnahmeregelungen im Gesellschaftsrecht um. Das Bundesministerium für Finanzen wird als zuständiges Ministerium benannt; die meisten Änderungen gelten ab dem 12. August 2022.Bundesministerium für Finanzen10/25/2021XXVII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Der Entwurf macht die Finanzmarktaufsicht (FMA) zur Abwicklungsbehörde für zentrale Gegenparteien, verleiht ihr neue Sanktionsbefugnisse und setzt EU‑Ausnahmeregelungen im Gesellschaftsrecht um. Das Bundesministerium für Finanzen wird als zuständiges Ministerium benannt; die meisten Änderungen gelten ab dem 12. August 2022.Schwerpunkte
- Der Gesetzestext erweitert das BaSAG um einen neuen Absatz, der festlegt, dass das Gesetz nicht für Unternehmen gilt, die bereits nach Art. 14 der EU‑Verordnung 648/2012 zugelassen sind.
- Die FMA muss eine eigene Organisationseinheit einrichten, die ausschließlich Abwicklungsaufgaben für zentrale Gegenparteien übernimmt und keine anderen Aufgaben gleichzeitig ausführt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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