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Erweiterung der FMA‑Aufgaben: Abwicklung zentraler Gegenparteien und neue Sanktionsbefugnisse
Ministerialentwurf vom 24.10.2021

Zusammenfassung

Der Entwurf macht die Finanzmarktaufsicht (FMA) zur Abwicklungsbehörde für zentrale Gegenparteien, verleiht ihr neue Sanktionsbefugnisse und setzt EU‑Ausnahmeregelungen im Gesellschaftsrecht um. Das Bundesministerium für Finanzen wird als zuständiges Ministerium benannt; die meisten Änderungen gelten ab dem 12. August 2022.
Bundesministerium für Finanzen10/25/2021XXVII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf macht die Finanzmarktaufsicht (FMA) zur Abwicklungsbehörde für zentrale Gegenparteien, verleiht ihr neue Sanktionsbefugnisse und setzt EU‑Ausnahmeregelungen im Gesellschaftsrecht um. Das Bundesministerium für Finanzen wird als zuständiges Ministerium benannt; die meisten Änderungen gelten ab dem 12. August 2022.

Schwerpunkte

  • Der Gesetzestext erweitert das BaSAG um einen neuen Absatz, der festlegt, dass das Gesetz nicht für Unternehmen gilt, die bereits nach Art. 14 der EU‑Verordnung 648/2012 zugelassen sind.
  • Die FMA muss eine eigene Organisationseinheit einrichten, die ausschließlich Abwicklungsaufgaben für zentrale Gegenparteien übernimmt und keine anderen Aufgaben gleichzeitig ausführt.
Image of politician Blümel Gernot, Mag., MBA © Parlamentsdirektion

Blümel Gernot, Mag., MBA

ÖVP


9 - Wien



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