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Erweiterung und Verlängerung der Kronzeugenregelungen in der StPO
Ministerialentwurf vom 24.10.2021

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert die Kronzeugenregelungen, indem er die Kriminalpolizei als neue Anlaufstelle zulässt und den Fokus von Unternehmen auf einzelne Mitarbeitende legt. Gleichzeitig wird die Befristung bis 2028 verlängert.
Bundesministerium für Justiz10/25/2021XXVII
Strafrecht

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert die Kronzeugenregelungen, indem er die Kriminalpolizei als neue Anlaufstelle zulässt und den Fokus von Unternehmen auf einzelne Mitarbeitende legt. Gleichzeitig wird die Befristung bis 2028 verlängert.

Schwerpunkte

  • Erweiterung der Kronzeugenregelung: Jetzt können Betroffene zusätzlich zur Staatsanwaltschaft auch die Kriminalpolizei anrufen.
  • Neuausrichtung von § 209b: Der Bundeskartellanwalt prüft künftig das Gewicht des Beitrags einzelner Mitarbeitender zur Aufklärung einer kartellrechtlichen Zuwiderhandlung.
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9 - Wien


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