Mindestversicherungssummen‑Valorisierungsgesetz 2021 – Erhöhung der Haftpflichtsummen
Ministerialentwurf vom 01.11.2021Zusammenfassung
Der Entwurf erhöht die Mindestversicherungssummen im Kraftfahrzeug‑Haftpflichtgesetz und passt die entsprechenden Haftungshöchstbeträge in mehreren anderen Gesetzen an – alles zum 1. Jänner 2022, basierend auf dem EU‑Verbraucherpreisindex.Bundesministerium für Justiz11/2/2021XXVII
Versicherungswesen
Zusammenfassung
Der Entwurf erhöht die Mindestversicherungssummen im Kraftfahrzeug‑Haftpflichtgesetz und passt die entsprechenden Haftungshöchstbeträge in mehreren anderen Gesetzen an – alles zum 1. Jänner 2022, basierend auf dem EU‑Verbraucherpreisindex.Schwerpunkte
- Die Mindestversicherungssummen für Kraftfahrzeuge werden angehoben – z. B. von 15 200 000 € auf 15 570 000 € für Omnibusse und Lastkraftwagen bis 19 Plätze.
- Die Haftungshöchstbeträge im Eisenbahn‑ und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz werden entsprechend erhöht – z. B. von 2 080 000 € auf 2 130 000 € für die Kapital‑ bzw. Rentenkomponente.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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