<!--[-->Mindestversicherungssummen‑Valorisierungsgesetz 2021 – Erhöhung der Haftpflichtsummen<!--]-->
Mindestversicherungssummen‑Valorisierungsgesetz 2021 – Erhöhung der Haftpflichtsummen
Ministerialentwurf vom 01.11.2021

Zusammenfassung

Der Entwurf erhöht die Mindestversicherungssummen im Kraftfahrzeug‑Haftpflichtgesetz und passt die entsprechenden Haftungshöchstbeträge in mehreren anderen Gesetzen an – alles zum 1. Jänner 2022, basierend auf dem EU‑Verbraucherpreisindex.
Bundesministerium für Justiz11/2/2021XXVII
Versicherungswesen

Zusammenfassung

Der Entwurf erhöht die Mindestversicherungssummen im Kraftfahrzeug‑Haftpflichtgesetz und passt die entsprechenden Haftungshöchstbeträge in mehreren anderen Gesetzen an – alles zum 1. Jänner 2022, basierend auf dem EU‑Verbraucherpreisindex.

Schwerpunkte

  • Die Mindestversicherungssummen für Kraftfahrzeuge werden angehoben – z. B. von 15 200 000 € auf 15 570 000 € für Omnibusse und Lastkraftwagen bis 19 Plätze.
  • Die Haftungshöchstbeträge im Eisenbahn‑ und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz werden entsprechend erhöht – z. B. von 2 080 000 € auf 2 130 000 € für die Kapital‑ bzw. Rentenkomponente.
Image of politician Zadić Alma, Dr., LL.M. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Zadić Alma, Dr., LL.M. - 41

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat

9 - Wien


Justiz, Verfassung, Demokratie, Korruptionsbekämpfung und Konsument:innenschutz


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.