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Zentralisierung der IEF‑Service‑GmbH und Anpassungen im Insolvenz‑Entgeltschutz
Ministerialentwurf vom 01.11.2021

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das IEF‑Service‑GmbH‑Gesetz und das Insolvenz‑Entgeltsicherungsgesetz: Die IEF‑Service‑GmbH wird alleinige Behörde, Geschäftsstellen verlieren hoheitliche Befugnisse, Abrechnungsregeln zwischen Sozialversicherungsträgern werden vereinfacht und die Pharmazeutische Gehaltskasse wird gleichgestellt.
Bundesministerium für Arbeit11/2/2021XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das IEF‑Service‑GmbH‑Gesetz und das Insolvenz‑Entgeltsicherungsgesetz: Die IEF‑Service‑GmbH wird alleinige Behörde, Geschäftsstellen verlieren hoheitliche Befugnisse, Abrechnungsregeln zwischen Sozialversicherungsträgern werden vereinfacht und die Pharmazeutische Gehaltskasse wird gleichgestellt.

Schwerpunkte

  • Die IEF‑Service‑GmbH wird zur alleinigen Behörde; einzelne Geschäftsstellen verlieren ihre hoheitliche Funktion.
  • Vor Errichtung oder Schließung von Standorten müssen die Arbeitgeber‑ und Arbeitnehmervertretungen angehört werden.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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