Novelle zur Flexibilisierung und EU‑Konformität des österreichischen Eisenbahnrechts
Ministerialentwurf vom 01.11.2021Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Eisenbahn‑, Bundes‑ und Unfalluntersuchungsgesetz: Die Behörde kann Genehmigungen bei Wegfall von Voraussetzungen aussetzen oder entziehen, muss Änderungen sofort an die Europäische Eisenbahnagentur melden und erlaubt dem Infrastrukturunternehmen, Funktionen und Arbeiten an Dritte auszulagern. Zusätzlich werden Rahmenregelungen für langfristige Investitionen eingeführt und ein Entgelt für dauerhaft ungenutzte Fahrwegkapazität geregelt.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie11/2/2021XXVII
Schienentransport
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Eisenbahn‑, Bundes‑ und Unfalluntersuchungsgesetz: Die Behörde kann Genehmigungen bei Wegfall von Voraussetzungen aussetzen oder entziehen, muss Änderungen sofort an die Europäische Eisenbahnagentur melden und erlaubt dem Infrastrukturunternehmen, Funktionen und Arbeiten an Dritte auszulagern. Zusätzlich werden Rahmenregelungen für langfristige Investitionen eingeführt und ein Entgelt für dauerhaft ungenutzte Fahrwegkapazität geregelt.Schwerpunkte
- Das Eisenbahninfrastrukturunternehmen darf Funktionen und Arbeiten an andere geeignete Unternehmen auslagern, solange keine Interessenkonflikte bestehen; die Schienen‑Control‑Kommission überwacht die Einhaltung.
- Kommt eine notwendige Voraussetzung für die Erteilung einer Verkehrsgenehmigung weg, kann die Behörde die Genehmigung aussetzen oder entziehen und muss jede Änderung unverzüglich der Europäischen Eisenbahnagentur melden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.