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Regionaler Klimabonus – Pauschale Entlastung für CO₂‑Bepreisungs‑Mehrkosten
Ministerialentwurf vom 07.11.2021

Zusammenfassung

Der Entwurf führt einen regional differenzierten Klimabonus ein, um Haushalte für die Mehrkosten durch die CO₂‑Bepreisung zu entschädigen. Der Bonus besteht aus einem festen Sockelbetrag und einem regionalen Ausgleich, der je nach Verkehrsanbindung variiert.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie11/8/2021XXVII
Steuerwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf führt einen regional differenzierten Klimabonus ein, um Haushalte für die Mehrkosten durch die CO₂‑Bepreisung zu entschädigen. Der Bonus besteht aus einem festen Sockelbetrag und einem regionalen Ausgleich, der je nach Verkehrsanbindung variiert.

Schwerpunkte

  • Der Klimabonus wird an natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich gezahlt, die mindestens 183 Tage im Jahr dort leben.
  • Der Sockelbetrag beträgt im Jahr 2022 einhundert Euro; ab 2023 wird er jährlich per Verordnung an die Entwicklung des CO₂‑Preises und der Emissionshandelseinnahmen angepasst.
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Gewessler Leonore, BA - 48

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