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Erweiterung der Studienförderung auf das Vereinigte Königreich nach Brexit
Ministerialentwurf vom 03.03.2020

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Studienförderungsgesetz, sodass das Vereinigte Königreich als Zielland für Mobilitätsstipendien gilt und britische Studierende die gleichen Fördervoraussetzungen wie EU‑Studierende erhalten.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung3/4/2020XXVII
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Studienförderungsgesetz, sodass das Vereinigte Königreich als Zielland für Mobilitätsstipendien gilt und britische Studierende die gleichen Fördervoraussetzungen wie EU‑Studierende erhalten.

Schwerpunkte

  • Das Vereinigte Königreich wird in die Aufzählung der Länder aufgenommen, für die Mobilitätsstipendien gewährt werden können.
  • Für britische Staatsangehörige, die nach dem Austrittsabkommen einen Gleichbehandlungsanspruch besitzen, gilt § 4 Abs. 1a des Studienförderungsgesetzes.
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Faßmann Heinz, Dr.

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