Stufenweise Reduktion der Krankenversicherungsbeiträge für niedrige und mittlere Einkommen
Ministerialentwurf vom 07.11.2021Zusammenfassung
Das Gesetz senkt den Krankenversicherungsbeitrag für niedrige und mittlere Einkommen in einer stufenweisen Staffelung und lässt die Differenz vom Bund ausgleichen. Gleichzeitig wird ein Kosten‑Ersatz‑Gesetz geschaffen, das Gemeinden und Kranken‑fürsorgeeinrichtungen bei gleicher Reduktion unterstützt.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/8/2021XXVII
Steuerwesen
Zusammenfassung
Das Gesetz senkt den Krankenversicherungsbeitrag für niedrige und mittlere Einkommen in einer stufenweisen Staffelung und lässt die Differenz vom Bund ausgleichen. Gleichzeitig wird ein Kosten‑Ersatz‑Gesetz geschaffen, das Gemeinden und Kranken‑fürsorgeeinrichtungen bei gleicher Reduktion unterstützt.Schwerpunkte
- Ein gestaffelter Beitragssatz für die Krankenversicherung wird eingeführt, der bei einem monatlichen Einkommen bis 1 100 € bei 2,17 % (bzw. 0 %) liegt und bei höheren Einkünften schrittweise bis zu 3,67 % (bzw. 1,47 %) ansteigt.
- Das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz übernimmt dieselbe Staffelung für Pflichtversicherte, wobei die Differenz zum regulären Satz ebenfalls vom Bund übernommen wird.
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