Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das E‑Government‑Gesetz, führt getrennte Ergänzungsregister für natürliche Personen und sonstige Betroffene ein und verlegt Unternehmensdaten vom öffentlichen ERsB in das nicht‑öffentliche Unternehmensregister (URV).Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort11/19/2021XXVII
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Verwaltungsorganisation
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das E‑Government‑Gesetz, führt getrennte Ergänzungsregister für natürliche Personen und sonstige Betroffene ein und verlegt Unternehmensdaten vom öffentlichen ERsB in das nicht‑öffentliche Unternehmensregister (URV).Schwerpunkte
- Das Gesetz schafft ein zweistufiges Ergänzungsregister – eines für natürliche Personen (ERnP) und eines für sonstige Betroffene (ERsB).
- Für Unternehmen, land‑ und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Gewerbebetriebe wird künftig die GLN als eindeutige Stammzahl verwendet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.