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Gebührenbefreiung und Wahlrecht bei Führerscheinverlängerungen
Ministerialentwurf vom 02.12.2021

Zusammenfassung

Die 22. Novelle zum Führerscheingesetz befreit Personen mit gesundheitlich bedingten, befristeten Lenkberechtigungen von Gebühren bei der Verlängerung, erlaubt die Einreichung von Anträgen bei jeder Behörde im Bundesgebiet und verlängert Aufbewahrungsfristen für Prüfungsdaten. Außerdem wird eine einjährige Frist für die physische Löschung von Registerdaten eingeführt. Alle Änderungen gelten ab dem 1. April 2022.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/3/2021XXVII
Straßenverkehr

Zusammenfassung

Die 22. Novelle zum Führerscheingesetz befreit Personen mit gesundheitlich bedingten, befristeten Lenkberechtigungen von Gebühren bei der Verlängerung, erlaubt die Einreichung von Anträgen bei jeder Behörde im Bundesgebiet und verlängert Aufbewahrungsfristen für Prüfungsdaten. Außerdem wird eine einjährige Frist für die physische Löschung von Registerdaten eingeführt. Alle Änderungen gelten ab dem 1. April 2022.

Schwerpunkte

  • Personen mit einer gesundheitlich bedingten, befristeten Lenkberechtigung werden bei der Verlängerung von Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben befreit; sie müssen jedoch einen Kostenersatz an die zuständige Gebietskörperschaft leisten.
  • Der Antragsteller kann den Verlängerungsantrag bei jeder Behörde seiner Wahl im Bundesgebiet einreichen; diese Behörde entscheidet über das Verfahren.
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 48

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