Zusammenfassung
Die 22. Novelle zum Führerscheingesetz befreit Personen mit gesundheitlich bedingten, befristeten Lenkberechtigungen von Gebühren bei der Verlängerung, erlaubt die Einreichung von Anträgen bei jeder Behörde im Bundesgebiet und verlängert Aufbewahrungsfristen für Prüfungsdaten. Außerdem wird eine einjährige Frist für die physische Löschung von Registerdaten eingeführt. Alle Änderungen gelten ab dem 1. April 2022.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/3/2021XXVII
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Die 22. Novelle zum Führerscheingesetz befreit Personen mit gesundheitlich bedingten, befristeten Lenkberechtigungen von Gebühren bei der Verlängerung, erlaubt die Einreichung von Anträgen bei jeder Behörde im Bundesgebiet und verlängert Aufbewahrungsfristen für Prüfungsdaten. Außerdem wird eine einjährige Frist für die physische Löschung von Registerdaten eingeführt. Alle Änderungen gelten ab dem 1. April 2022.Schwerpunkte
- Personen mit einer gesundheitlich bedingten, befristeten Lenkberechtigung werden bei der Verlängerung von Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben befreit; sie müssen jedoch einen Kostenersatz an die zuständige Gebietskörperschaft leisten.
- Der Antragsteller kann den Verlängerungsantrag bei jeder Behörde seiner Wahl im Bundesgebiet einreichen; diese Behörde entscheidet über das Verfahren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.