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COVID‑19‑Impfpflicht für Personen ab 18 Jahren (mit Ausnahmen)
Ministerialentwurf vom 08.12.2021

Zusammenfassung

Das COVID‑19‑Impfpflichtgesetz verpflichtet alle Personen ab 18 Jahren (bzw. 14‑18 Jahre mit Entscheidungsfähigkeit) in Österreich, sich gegen COVID‑19 impfen zu lassen, ausgenommen Schwangere, Personen mit medizinischen Gegenanzeigen und Genesene. Die Durchsetzung erfolgt über Datenabgleich, Erinnerungsschreiben alle drei Monate und Geldstrafen bis zu 3 600 Euro bei Verstoß.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/9/2021XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Das COVID‑19‑Impfpflichtgesetz verpflichtet alle Personen ab 18 Jahren (bzw. 14‑18 Jahre mit Entscheidungsfähigkeit) in Österreich, sich gegen COVID‑19 impfen zu lassen, ausgenommen Schwangere, Personen mit medizinischen Gegenanzeigen und Genesene. Die Durchsetzung erfolgt über Datenabgleich, Erinnerungsschreiben alle drei Monate und Geldstrafen bis zu 3 600 Euro bei Verstoß.

Schwerpunkte

  • Alle Personen mit Wohnsitz in Österreich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, und Personen zwischen 14 und 18 Jahren mit nachgewiesener Entscheidungsfähigkeit, sind verpflichtet, sich einer COVID‑19‑Impfung zu unterziehen.
  • Ausgenommen von der Impfpflicht sind Schwangere, Personen mit medizinischen Kontraindikationen und solche, die in den letzten 180 Tagen eine SARS‑CoV‑2‑Infektion überstanden haben.
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Mückstein Wolfgang, Dr.

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