Zusammenfassung
Der Entwurf führt einen "partiellen Berufszugang" für Ärzt:innen, Apotheker:innen, Hebammen, Tierärzt:innen und Zahnärzt:innen ein, damit Fachkräfte aus anderen EU‑ bzw. EWR‑Staaten begrenzte Tätigkeiten in Österreich ausüben können.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/15/2021XXVII
Gesundheit
Arbeitsrecht
Europäische Union
internationales Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Der Entwurf führt einen "partiellen Berufszugang" für Ärzt:innen, Apotheker:innen, Hebammen, Tierärzt:innen und Zahnärzt:innen ein, damit Fachkräfte aus anderen EU‑ bzw. EWR‑Staaten begrenzte Tätigkeiten in Österreich ausüben können.Schwerpunkte
- Ein neuer Teilabschnitt (§ 5a Abs. 1a) definiert die Voraussetzungen für den partiellen Berufszugang in der Medizin.
- Das Apothekengesetz wird um § 3i ergänzt, das die gleichen Teilzugangs‑Regeln für Apothekerinnen und Apotheker enthält.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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