Novelle des Umweltförderungsgesetzes – Klimaneutralität, Biodiversitätsfonds & Flächenrecycling
Ministerialentwurf vom 22.12.2021Zusammenfassung
Der Gesetzesentwurf ändert das Umweltförderungsgesetz: Er erweitert die Zielsetzungen um Klimaneutralität, führt einen Biodiversitätsfonds ein, schafft neue Förderbereiche wie Flächenrecycling und legt die Finanzierung größtenteils auf EU‑RRF‑Mittel. Das Paket kostet rund 670 Mio. € (2021‑2025) plus Verwaltungsaufwand von etwa 36 Mio. € und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/23/2021XXVII
Umwelt
Zusammenfassung
Der Gesetzesentwurf ändert das Umweltförderungsgesetz: Er erweitert die Zielsetzungen um Klimaneutralität, führt einen Biodiversitätsfonds ein, schafft neue Förderbereiche wie Flächenrecycling und legt die Finanzierung größtenteils auf EU‑RRF‑Mittel. Das Paket kostet rund 670 Mio. € (2021‑2025) plus Verwaltungsaufwand von etwa 36 Mio. € und tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Gesetzestitel wird zu „Bundesgesetz über die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen der Wasserwirtschaft, Umwelt, Altlastensanierung einschließlich Flächenrecycling, Biodiversität und zum Schutz der Umwelt im Ausland sowie über das österreichische JI/CDM‑Programm für den Klimaschutz (Umweltförderungsgesetz – UFG)“.
- Eine neue Zielsetzung wird eingefügt, die den Schutz, die Wiederherstellung und den Erhalt der Biodiversität im Rahmen der österreichischen Biodiversitäts‑Strategie fördert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.