EU‑ESG‑Umsetzung und erweiterte FMA‑Aufsicht in neun Finanzgesetzen
Ministerialentwurf vom 25.01.2022Zusammenfassung
Der Entwurf ändert neun Finanzgesetze, um die EU‑Nachhaltigkeits‑ und ESG‑Vorschriften umzusetzen, erweitert die Aufsichtsbefugnisse der FMA und erhöht deren Budgetbeitrag.Bundesministerium für Finanzen1/26/2022XXVII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert neun Finanzgesetze, um die EU‑Nachhaltigkeits‑ und ESG‑Vorschriften umzusetzen, erweitert die Aufsichtsbefugnisse der FMA und erhöht deren Budgetbeitrag.Schwerpunkte
- Die FMA muss künftig die Einhaltung der EU‑Verordnungen zu Nachhaltigkeits‑Offenlegung (EU‑Verordnung 2019/2088) und zu umweltfreundlichen Investitionen (EU‑Verordnung 2020/852) für AIFM, Risikokapital‑ und langfristige Fonds überwachen.
- Im Bankwesengesetz wird die Kostenzahl für Aufsichtskosten von 1 vT auf 1,25 vT erhöht, wenn die Berechnung bestimmte Schwellen überschreitet.
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